Aus- und Weiterbildung |
Amtliche Funkzeugnisse für die Sportschifffahrt: |
ALLGEMEINES:
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ZULASSUNG:
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THEORIEPRÜFUNG:
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PRAXISPRÜFUNG:
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UKW-Sprechfunk-zeugnis
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Amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrts-straßen. International und unbefristet gültig. |
ab 15 Jahren | Die theoretische Prüfung besteht aus der schriftlichen Beantwortung eines Frage-bogens, der Aufnahme und Abgabe von Not- und Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen unter Verwendung der Buch- stabiertafel. Kenntnisse auf folgenden Bereichen des Binnenschiff-fahrtsfunks sind nachzu- weisen: - wesentliche Merkmale, - Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, - Funkstellen, - Frequenzen und Nutzung, - Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS), - Bestimmungen/ Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. |
In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunk-geräte einer Schiffsfunk-stelle erfolgreich gelöst werden. |
Beschränkt
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Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. |
ab 15 Jahren | Die theoretische Prüfung besteht aus einem Frage-bogen, der Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen in englischer Sprache unter Verwendung des internat. phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche und der Übersetzung eines deutschen Textes ins Englische. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse - des mobilen Seefunkdienstes, - des GMDSS, - des öffentlichen Seefunkdienstes sowie - der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen. |
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben aus dem Bereich terrestrischer Seefunk erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Aussenden eines Notalarms, Speicherab-frage, Abwicklung des Routine- und Notverkehrs, Funkstille gebieten, Kanalwechsel usw.) unter Bedienung einer UKW-(GMDSS)-Anlage nachgewiesen werden. |
Allgemeines
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Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunk-dienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. |
ab 18 Jahren | Die theoretische Prüfung besteht aus Fragebogen, der Aufnahme von Not- , Dring-lichkeits- oder Sicherheits-meldungen in englischer Sprache mit anschließender Übersetzung ins Deutsche, der Übersetzung eines deutschen Textes ins englische und dessen Absetzung über Funk unter Verwendung des internat. phonetischen Alphabets sowie der gebräuchlichen Abkürzungen und Redewendungen in der Seefahrt. Fragebogen und Englischkenntnisse werden ggf. auch mündlich geprüft. Kenntnisse - des SRC und zusätzlich: - des mobilen Seefunkdienstes über Satelliten, - des GMDSS, - des öffentlichen Seefunkdienstes sowie - der englischen Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See sind nachzuweisen. |
In der praktischen Prüfung müssen Pflichtaufgaben (aus den Bereichen terrestrischer Seefunk und Seefunk über Satelliten) erfolgreich gelöst und sonstige Fertigkeiten (Inmarsat A/B/M und C) unter Bedienung von UKW/GW/KW/Inmarsat-Anlagen nachgewiesen werden. |
Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich. |
| [Quelle: Deutscher Segler Verband] |
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